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Um Russland die Mittel zur Fortsetzung seiner Aggression gegen die Ukraine weiter zu entziehen, ist es angezeigt, ein Verbot jeder neuen Beteiligung an und der Gründung von Gemeinschaftsunternehmen mit und der Bereitstellung von Finanzmitteln für Unternehmen zu verhängen, die in bestimmten Sonderwirtschafts-, Innovations- oder Präferenzzonen niedergelassen sind oder in diesen Zonen tätig sind, sowie den Abschluss neuer Verträge mit solchen Unternehmen. Darüber hinaus ist es angezeigt, ein Verbot der Aufrechterhaltung jeglicher Beteiligung an oder von Gemeinschaftsunternehmen oder von Verträgen mit Unternehmen zu verhängen, die in bestimmten Sonderwirtschafts-, Innovations- oder Präferenzzonen niedergelassen sind oder in diesen tätig sind. Schließlich werden geeignete Ausnahmen und Ausnahmeregelungen vorgesehen, um unerwünschte Auswirkungen dieser Verbote zu verhindern.
Um Russland die Mittel zur Fortsetzung seiner Aggression gegen die Ukraine weiter zu entziehen, sieht der Beschluss (GASP) 2025/2032 ein Verbot jeder neuen…
Es ist erforderlich, das bestehende Verbot der unmittelbaren oder mittelbaren Annahme von Finanzmitteln, Zuwendungen oder sonstiger wirtschaftlicher Vorteile…
Angesichts der sehr ernsten Lage und als Reaktion auf die militärische Aggression Russlands gegen die Ukraine ist es angebracht, weitere restriktive Maßnahmen…
Es ist angezeigt, die Ausnahmen vom Verbot von Transaktionen mit bestimmten russischen Staatsunternehmen und deren Tochtergesellschaften auf Länder des…
Schließlich ist es notwendig, bestimmte technische Änderungen vorzunehmen, einschließlich der Verlängerung der Fristen für bestimmte Ausnahmen, die für den…
Es ist angezeigt, eine gezielte Ausnahme für bestimmte Forschungseinrichtungen vom bestehenden Verbot der unmittelbaren oder mittelbaren Annahme von…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.