Beschluss (EU) 2025/2053 des Rates vom 10. September 2025 über die Ermächtigung der Kommission zur Aufnahme von Verhandlungen über ein Abkommen in Form eines Briefwechsels zur Änderung des Abkommens in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Union einerseits und dem Königreich Marokko andererseits zur Änderung der Protokolle Nr. 1 und Nr. 4 des Europa-Mittelmeer-Abkommens zur Gründung einer Assoziation zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und dem Königreich Marokko andererseits
Der Gerichtshof der Europäischen Union (im Folgenden „Gerichtshof“) hat in seinem Urteil in der Rechtssache C-104/16 P vom 21. Dezember 2016 klargestellt, dass das Assoziationsabkommen nur für das Gebiet des Königreichs Marokko und nicht für die Westsahara gilt, die ein vom Königreich Marokko gesondertes Hoheitsgebiet ohne Selbstregierung ist.
Erwägungsgrund 2 32025D2053
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