Gesetze
Gesetz wird geladen …
Am 9. September 2022 erließ der EZB-Rat den Beschluss (EU) 2022/1613 der Europäischen Zentralbank (EZB/2022/29) , mit dem der Beschluss (EU) 2016/948 der Europäischen Zentralbank (EZB/2016/16) geändert wurde. Mit dem Beschluss (EU) 2022/1613 (EZB/2022/29) wurde festgelegt, dass im Rahmen des Programms zum Ankauf von Wertpapieren des Unternehmenssektors (Corporate Sector Purchase Programme — CSPP) und des zeitlich befristeten Pandemie-Notfallankaufprogramms (Pandemic Emergency Purchase Programme — PEPP) während der aktiven Ankaufsphase und der Reinvestitionsphase entsprechend einer vom EZB-Rat genehmigten Methodik Klimaschutzaspekte in die Bezugsgröße für Ankäufe von Unternehmensanleihen einzubeziehen sind, insbesondere zur Steuerung der klimabezogenen Finanzrisiken, denen das Eurosystem ausgesetzt ist.
Am 9. September 2022 erließ der EZB-Rat den Beschluss (EU) 2022/1613 der Europäischen Zentralbank (EZB/2022/29) , mit dem der Beschluss (EU) 2016/948 der…
Dementsprechend hat der EZB-Rat am 6. August 2024 beschlossen, die für Wertpapierleihgeschäfte mit vom Eurosystem im Rahmen des CSPP und des PEPP gehaltenen…
Am 22. Juni 2022 beschloss der EZB-Rat, das Programm zum Ankauf von Wertpapieren des Unternehmenssektors (corporate sector purchase programme — CSPP) zu ändern,…
Unter Berücksichtigung der außergewöhnlichen Wirtschafts- und Finanzlage infolge der Ausbreitung der durch das Coronavirus bedingten Erkrankung (COVID-19) hat…
Am 10. März 2016 hat der EZB-Rat beschlossen, sein oben genanntes Ankaufprogramm auszuweiten und ein Programm zum Ankauf von Wertpapieren des…
Dementsprechend hat der EZB-Rat am 6. August 2024 beschlossen, die für Wertpapierleihgeschäfte mit vom Eurosystem im Rahmen des CSPP gehaltenen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.