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Am 9. September 2022 erließ der EZB-Rat den Beschluss (EU) 2022/1613 der Europäischen Zentralbank (EZB/2022/29) , mit dem der Beschluss (EU) 2016/948 der Europäischen Zentralbank (EZB/2016/16) geändert wurde. Der Beschluss (EU) 2022/1613 (EZB/2022/29) sah die Einbeziehung von Klimaschutzaspekten in die Bezugsgröße für Ankäufe von Unternehmensanleihen im Rahmen des Programms zum Ankauf von Wertpapieren des Unternehmenssektors und des zeitlich befristeten Pandemie-Notfallankaufprogramms entsprechend einer vom EZB-Rat genehmigten Methodik vor, insbesondere zur Steuerung der klimabezogenen Finanzrisiken, denen das Eurosystem ausgesetzt ist.
Am 19. September 2022 veröffentlichte die Europäische Zentralbank (EZB) auf ihrer Website weitere Einzelheiten zur Einbeziehung von Klimaschutzaspekten in den…
Die Europäische Zentralbank (EZB) hat am 8. Juli 2021 einen Klima-Fahrplan verabschiedet, um Klimawandelerwägungen noch stärker in ihren geldpolitischen Rahmen…
Im Beschluss (EU) 2016/948 (EZB/2016/16) wird folgender Artikel 4a eingefügt: Einbeziehung von Klimaschutzaspekten in die Bezugsgröße In die in Artikel 4 Absatz…
Am 9. November 2022 erließ der EZB-Rat die Leitlinie (EU) 2022/2250 der Europäischen Zentralbank (EZB/2022/39) zur Änderung der Leitlinie (EU) 2022/912…
Dies folgt auf die Überprüfung der geldpolitischen Strategie des EZB-Rates und den begleitenden Maßnahmenplan zur Berücksichtigung von Klimaschutzaspekten, der…
Im Anschluss an die Verabschiedung der Leitlinie (EU) 2022/912 (EZB/2022/8) erließ das Direktorium am 19. April 2022 den Beschluss (EU) 2022/911 der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.