Art. 1 32019D1722BESCHLUSS (GASP) 2019/1722 des Rates vom 14. Oktober 2019 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2018/1544 über restriktive Maßnahmen gegen die Verbreitung und den Einsatz chemischer Waffen
Artikel 8 des Beschlusses (GASP) 2018/1544 wird wie folgt geändert: „ Artikel 8 Dieser Beschluss gilt bis zum 16. Oktober 2020. Dieser Beschluss wird…
Art. 1 32025D1204BESCHLUSS (GASP) 2025/1204 DES RATES vom 16. Juni 2025 zur Änderung des Beschlusses 2014/386/GASP über restriktive Maßnahmen als Reaktion auf die rechtswidrige Eingliederung der Krim und Sewastopols durch Annexion
Artikel 5 Absatz 2 des Beschlusses 2014/386/GASP erhält folgende Fassung: „Dieser Beschluss gilt bis zum 23. Juni 2026.“
Art. 1 32017D1087BESCHLUSS (GASP) 2017/1087 DES RATES vom 19. Juni 2017 zur Änderung des Beschlusses 2014/386/GASP über restriktive Maßnahmen als Reaktion auf die rechtswidrige Eingliederung der Krim und Sewastopols durch Annexion
Artikel 5 Absatz 2 des Beschlusses 2014/386/GASP erhält folgende Fassung: „Dieser Beschluss gilt bis zum 23. Juni 2018.“
Art. 1 32023D2228BESCHLUSS (GASP) 2023/2228 DES RATES vom 23. Oktober 2023 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2015/1763 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Burundi
Artikel 6 Absatz 2 des Beschlusses (GASP) 2015/1763 erhält folgende Fassung: „Dieser Beschluss gilt bis zum 31. Oktober 2024.“
Art. 1 32024D2722BESCHLUSS (GASP) 2024/2722 DES RATES vom 21. Oktober 2024 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2015/1763 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Burundi
Artikel 6 Absatz 2 des Beschlusses (GASP) 2015/1763 erhält folgende Fassung: „Dieser Beschluss gilt bis zum 31. Oktober 2025.“