Erwägungsgrund 2 32025D2072
Die restriktiven Maßnahmen des Beschlusses (GASP) 2018/1544 gelten bis zum 16. Oktober 2025. Auf der Grundlage einer Überprüfung des Anhangs des Beschlusses (GASP) 2018/1544 sollten die in den Artikeln 2 und 3 jenes Beschlusses genannten Maßnahmen für die in jenem Anhang aufgeführten natürlichen oder juristischen Personen, Organisationen und Einrichtungen bis zum 16. Oktober 2026 verlängert werden.