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Wie dem ICAO-Sekretariat mitgeteilt und von diesem anerkannt, erfolgt die Meldung der jährlichen CO2-Emissionen für alle den Kompensationspflichten unterliegenden Staatenpaare an das ICAO-Sekretariat durch die Mitgliedstaaten unbeschadet der Berechnung der Kompensationspflichten und der Anzahl der zum Nachweis der Compliance zu löschenden CORSIA-Einheiten.
Im Einklang mit der Methode, die in dem in Absatz 8 dieses Artikels genannten Durchführungsrechtsakt festgelegt ist, berechnen die Mitgliedstaaten jährlich die…
Die zuständige Behörde prüft die gemäß Absatz 1 Satz 2 zu berichtenden Emissionen und unterrichtet den Luftfahrzeugbetreiber bis zum Ablauf des 30. November…
Der Standpunkt, der im Namen der Union im CORSIA in Bezug auf die Mitteilung an die ICAO hinsichtlich der gewählten Option für die Berechnung der…
Unterschied in Bezug auf Kapitel 4 Nummer 4.3.1 der zweiten Ausgabe „Emissionseinheiten“: „[Mitgliedstaat] teilt der ICAO mit, dass eine Einhaltung der…
Die Berechnung der Kompensationspflichten der Flugzeugbetreiber anhand der Emissionen jeweils des Jahres 2021, 2022 und 2023 würde im Zeitraum 2021-2023 für…
Am 7. Oktober 2022 beschloss die 41. ICAO-Versammlung im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie, den bis dahin geltenden Referenzwert von CORSIA für den…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.