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Nach Artikel 12 der Richtlinie 2003/87/EG erlässt die Kommission Durchführungsrechtsakte zur Festlegung der Methode für die Berechnung der Kompensationspflichten von Luftfahrzeugbetreibern. Entsprechend hat die Kommission 9. Juli 2024 die Durchführungsverordnung (EU) 2024/1879 erlassen.
Die Kommission erlässt Durchführungsrechtsakte zur Festlegung der Bezugswerte für CO 2 -Emissionen für Fahrzeuggruppen, die nicht unter Artikel 2 Absatz 1…
Bis zum 12. Februar 2027 erlässt die Kommission Durchführungsrechtsakte zur Festlegung des Folgenden: Diese Durchführungsrechtsakte werden gemäß dem in Artikel…
Die Kommission erlässt Durchführungsrechtsakte, in denen eine Vorlage für die Erhebung der in Absatz 5 Buchstaben a bis d genannten Daten und Informationen…
Die Kommission erlässt bis zum 30. Juni 2027 Durchführungsrechtsakte zur Festlegung der Methode für die Berechnung der in Artikel 29 festgelegten…
Um einheitliche Bedingungen für die Anwendung der Absätze 2 und 3 des vorliegenden Artikels sicherzustellen, erlässt die Kommission bis spätestens 31. März 2019…
In Artikel 15 erhalten die Absätze 3, 4 und 5 folgende Fassung: „Die Kommission erlässt Durchführungsrechtsakte über die Prüfung von Emissionsberichten auf…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.