Erwägungsgrund 2 32025D2093
Der Ausschuss für den Schutz der Meeresumwelt (Marine Environment Protection Committee — MEPC) der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation (International Maritime Organization — IMO) wird auf seiner zweiten außerordentlichen Tagung vom 14. bis 17. Oktober 2025 (MEPC/ES.2) voraussichtlich Änderungen der Anlage VI des Internationalen Übereinkommens zur Verhütung der Meeresverschmutzung durch Schiffe (im Folgenden „MARPOL-Übereinkommen“) im Hinblick auf die Ausweisung des Nordostatlantiks als neues Emissions-Überwachungsgebiet (Regeln 13 und 14 sowie Anhang VII der Anlage VI des MARPOL-Übereinkommens), die Zugänglichkeit der Datenbank des IMO-Datenerfassungssystems über den Verbrauch an ölhaltigem Brennstoff von Schiffen (IMO Data Collection System — IMO-DCS), die Überprüfungsklausel der kurzfristigen Maßnahme zur Verringerung der Treibhausgasemissionen (Regeln 20, 25, 27 und 28 der Anlage VI des MARPOL-Übereinkommens) und den Netto-Null-Rahmen der IMO (neues Kapitel 5 der Anlage VI des MARPOL-Übereinkommens) annehmen.