Beschluss (EU) 2026/1029 des Rates vom 27. April 2026 über den Standpunkt, der im Namen der Europäischen Union im Ausschuss für den Schutz der Meeresumwelt der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation auf seiner 84. Tagung im Hinblick auf die Annahme von Änderungen des Internationalen Übereinkommens zur Verhütung der Meeresverschmutzung durch Schiffe (MARPOL-Übereinkommen) und auf der 111. Tagung des Schiffssicherheitsausschusses der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation im Hinblick auf die Annahme von Änderungen des Internationalen Übereinkommens zum Schutz des menschlichen Lebens auf See von 1974 (SOLAS-Übereinkommen), des Internationalen Codes für die Sicherheit von Hochgeschwindigkeitsfahrzeugen von 1994 (HSC-Code 1994), des Internationalen Codes für die Sicherheit von Hochgeschwindigkeitsfahrzeugen von 2000 (HSC-Code 2000), des Internationalen Codes für das erweiterte Programm von Untersuchungen während der Besichtigung von Massengutschiffen und Öltankschiffen von 2011 (ESP-Code 2011), des Internationalen Rettungsmittel-Codes (LSA-Code) sowie des Protokolls von 1988 zum Internationalen Freibord-Übereinkommen von 1966 (Freibord-Protokoll von 1988) zu vertreten ist
Der Schiffssicherheitsausschuss (Maritime Safety Committee, MSC) der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation (IMO) wird voraussichtlich auf seiner 111. Tagung vom 13. bis 22. Mai 2026 (MSC 111) Änderungen der Kapitel IV und V und des Anhangs (Zeugnisse) des Internationalen Übereinkommens zum Schutz des menschlichen Lebens auf See von 1974 (SOLAS-Übereinkommen), des Internationalen Codes für die Sicherheit von Hochgeschwindigkeitsfahrzeugen von 1994 (HSC-Code 1994), des Internationalen Codes für die Sicherheit von Hochgeschwindigkeitsfahrzeugen von 2000 (HSC-Code 2000), des Internationalen Codes für das erweiterte Programm von Untersuchungen während der Besichtigung von Massengutschiffen und Öltankschiffen von 2011 (ESP-Code 2011), des Internationalen Rettungsmittel-Codes (LSA-Code) sowie der Anlage B des Protokolls von 1988 zum Internationalen Freibord-Übereinkommen von 1966 (Freibord-Protokoll von 1988) annehmen.
Erwägungsgrund 3 32026D1029
Erwägungsgrund 3 32026D1029Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen