Erwägungsgrund 9 32025D2119
Der Ernennung dieser zwei stellvertretenden Mitglieder des Ausschusses der Regionen durch diesen Beschluss wird zu einem späteren Zeitpunkt die Ernennung eines weiteren Stellvertreters folgen, für den der entsprechende Vorschlag für die Ernennung dem Rat nicht bis zum 8. September 2025 übermittelt wurde ––