Beschluss (EU) 2025/2121 des Rates vom 13. Oktober 2025 über den im Namen der Europäischen Union im mit dem Assoziierungsabkommen zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Ukraine andererseits eingerichteten Assoziationsausschuss in der Zusammensetzung „Handel“ zu der Senkung und Beseitigung von Zöllen zu vertretenden Standpunkt
Das Assoziierungsabkommen zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Ukraine andererseits (im Folgenden „Abkommen“) wurde von der Union durch den Beschluss (EU) 2017/1247 des Rates geschlossen und trat am 1. September 2017 in Kraft.
Erwägungsgrund 1 32025D2121
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