Erwägungsgrund 3 32025D2124
Am 21. Mai 2024 ermächtigte der Rat die Kommission, Verhandlungen mit dem Fürstentum Liechtenstein (im Folgenden „Liechtenstein“) über eine Änderung des Abkommens aufzunehmen, um den auf internationaler Ebene gebilligten Änderungen des Gemeinsamen Meldestandards Rechnung zu tragen. Die Verhandlungen wurden mit der Paraphierung des Änderungsprotokolls zu dem Abkommen zwischen der Europäischen Union und dem Fürstentum Liechtenstein über den automatischen Austausch von Informationen über Finanzkonten zur Förderung der Steuerehrlichkeit bei internationalen Sachverhalten (im Folgenden „Änderungsprotokoll“) erfolgreich abgeschlossen.