Erwägungsgrund 3 32025D2125
Am 21. Mai 2024 ermächtigte der Rat die Kommission, Verhandlungen mit dem Fürstentum Monaco (im Folgenden „Monaco“) über eine Änderung des Abkommens aufzunehmen, um den auf internationaler Ebene gebilligten Änderungen des Gemeinsamen Meldestandards Rechnung zu tragen. Die Verhandlungen wurden mit der Paraphierung eines Änderungsprotokolls zu dem Abkommen zwischen der Europäischen Union und dem Fürstentum Monaco über den Informationsaustausch über Finanzkonten zur Förderung der Steuerehrlichkeit bei internationalen Sachverhalten in Übereinstimmung mit dem globalen Standard für den automatischen Informationsaustausch über Finanzkonten der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) (im Folgenden „Änderungsprotokoll“) erfolgreich abgeschlossen.