Beschluss (EU) 2025/2125 des Rates vom 10. Oktober 2025 über die Unterzeichnung — im Namen der Union — des Änderungsprotokolls zu dem Abkommen zwischen der Europäischen Union und dem Fürstentum Monaco über den Informationsaustausch über Finanzkonten zur Förderung der Steuerehrlichkeit bei internationalen Sachverhalten in Übereinstimmung mit dem globalen Standard für den automatischen Informationsaustausch über Finanzkonten der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD)
Am 26. August 2022 wurden wichtige Änderungen des Gemeinsamen Meldestandards der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung auf internationaler Ebene gebilligt und durch die Richtlinie (EU) 2023/2226 des Rates, mit der die Richtlinie 2011/16/EU des Rates geändert wurde, in das Unionsrecht aufgenommen.
Erwägungsgrund 2 32025D2125
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