Erwägungsgrund 4 32025D2126
In den Verhandlungsrichtlinien wurde die Kommission auch aufgefordert, die Verweise auf die jeweiligen Datenschutzvorschriften der Vertragsparteien zu aktualisieren und gegebenenfalls zusätzliche Datenschutzvorkehrungen festzulegen, um die kontinuierliche Einhaltung der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates zu gewährleisten.