Erwägungsgrund 4 32014D0318BESCHLUSS DES RATES vom 17. Februar 2014 über den Abschluss des Abkommens zwischen der Europäischen Union und der Russischen Föderation über Drogenausgangsstoffe im Namen der Europäischen Union (2014/318/EU)
Das Abkommen sollte im Namen der Europäischen Union genehmigt werden —
Erwägungsgrund 4 32016D1880BESCHLUSS (EU) 2016/1880 DES RATES vom 29. September 2016 über den Abschluss des Abkommens zwischen der Europäischen Union und der Regierung der Sonderverwaltungsregion Macau der Volksrepublik China über bestimmte Aspekte von Luftverkehrsdiensten
Das Abkommen sollte im Namen der Europäischen Union genehmigt werden —
Erwägungsgrund 2 32026D0125BESCHLUSS (EU) 2026/125 DES RATES vom 8. Dezember 2025 über den Abschluss des Abkommens über den digitalen Handel zwischen der Europäischen Union und der Republik Singapur
Das Abkommen sollte im Namen der Europäischen Union genehmigt werden.
Erwägungsgrund 4 32008D0868BESCHLUSS 2008/868/GASP DES RATES vom 13. Oktober 2008 über den Abschluss des Abkommens zwischen der Europäischen Union und der Russischen Föderation über die Beteiligung der Russischen Föderation an der militärischen Operation der Europäischen Union in der Republik Tschad und der Zentralafrikanischen Republik (Operation EUFOR Tchad/RCA)
Das Abkommen sollte im Namen der Europäischen Union genehmigt werden —
Erwägungsgrund 4 32020D0948BESCHLUSS (EU) 2020/948 DES RATES vom 26. Juni 2020 über den Abschluss — im Namen der Union — des Abkommens über den gemeinsamen Luftverkehrsraum zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und Georgien andererseits
Das Abkommen sollte im Namen der Union genehmigt werden.
Erwägungsgrund 2 32014D0242BESCHLUSS DES RATES vom 14. April 2014 über den Abschluss des Abkommens zwischen der Europäischen Union und der Republik Aserbaidschan zur Erleichterung der Visaerteilung (2014/242/EU)
Das Abkommen sollte im Namen der Europäischen Union genehmigt werden.