Erwägungsgrund 1 32025D2129
Gemäß dem Beschluss 2014/20/EU des Rates wurde das Kooperationsabkommen zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Schweizerischen Eidgenossenschaft andererseits über die europäischen Satellitennavigationsprogramme (im Folgenden „Abkommen“) vorbehaltlich eines Abschlusses zu einem späteren Zeitpunkt am 18. Dezember 2013 unterzeichnet. Seine in die Zuständigkeit der Union fallenden Teile wurden ab dem 1. Januar 2014 bis zum Inkrafttreten des Abkommens vorläufig angewandt.