Art. 2 32025D2133BESCHLUSS (EU) 2025/2133 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 8. Oktober 2025 über die Inanspruchnahme des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung zugunsten entlassener Arbeitnehmer — Antrag Belgiens (EGF/2025/001 BE/BelGaN)
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Er gilt ab dem 8. Oktober 2025.
Art. 2 32025D2403BESCHLUSS (EU) 2025/2403 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 13. November 2025 über die Inanspruchnahme des Solidaritätsfonds der Europäischen Union zur Leistung von Hilfe für Spanien aufgrund der Überschwemmungen in der spanischen Region Valencia im Oktober 2024 und für Frankreich aufgrund der Schäden durch den Zyklon Chido auf Mayotte im Dezember 2024 und den Zyklon Garance auf Réunion im Februar 2025
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Er gilt ab dem 13. November 2025.
Art. 2 32025D1525BESCHLUSS (EU) 2025/1525 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 9. Juli 2025 über die Inanspruchnahme des Solidaritätsfonds der Europäischen Union zur Leistung von Hilfe für Österreich, Polen, Tschechien, die Slowakei und die Republik Moldau im Zusammenhang mit Überschwemmungen im September 2024 und Bosnien und Herzegowina im Zusammenhang mit Überschwemmungen im Oktober 2024
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Er gilt ab dem 9. Juli 2025.
Art. 2 32025D1018BESCHLUSS (EU) 2025/1018 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 7. Mai 2025 über die Inanspruchnahme des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung zugunsten entlassener Arbeitnehmer — Antrag Belgiens — EGF/2024/003 BE/Van Hool
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Er gilt ab dem 7. Mai 2025.
Art. 2 32022D2518BESCHLUSS (EU, Euratom) 2022/2518 DES RATES vom 13. Dezember 2022 zur Änderung seiner Geschäftsordnung
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Er gilt ab dem 1. Januar 2023.