Art. 2 32025D2135BESCHLUSS (EU) 2025/2135 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 8. Oktober 2025 über die Inanspruchnahme des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung zugunsten entlassener Arbeitnehmer — Antrag Deutschlands (EGF/2025/002 DE/Goodyear 2)
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Er gilt ab dem 8. Oktober 2025.
Art. 2 32025D2403BESCHLUSS (EU) 2025/2403 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 13. November 2025 über die Inanspruchnahme des Solidaritätsfonds der Europäischen Union zur Leistung von Hilfe für Spanien aufgrund der Überschwemmungen in der spanischen Region Valencia im Oktober 2024 und für Frankreich aufgrund der Schäden durch den Zyklon Chido auf Mayotte im Dezember 2024 und den Zyklon Garance auf Réunion im Februar 2025
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Er gilt ab dem 13. November 2025.
Art. 2 32025D1525BESCHLUSS (EU) 2025/1525 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 9. Juli 2025 über die Inanspruchnahme des Solidaritätsfonds der Europäischen Union zur Leistung von Hilfe für Österreich, Polen, Tschechien, die Slowakei und die Republik Moldau im Zusammenhang mit Überschwemmungen im September 2024 und Bosnien und Herzegowina im Zusammenhang mit Überschwemmungen im Oktober 2024
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Er gilt ab dem 9. Juli 2025.
Art. 2 32022D2518BESCHLUSS (EU, Euratom) 2022/2518 DES RATES vom 13. Dezember 2022 zur Änderung seiner Geschäftsordnung
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Er gilt ab dem 1. Januar 2023.
Art. 2 32021D2053BESCHLUSS (EU) 2021/2053 DER KOMMISSION vom 8. November 2021 über das branchenspezifische Referenzdokument für bewährte Umweltmanagementpraktiken, Umweltleistungsindikatoren und Leistungsrichtwerte für die Herstellung von Metallerzeugnissen für die Zwecke der Verordnung (EG) Nr. 1221/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates (Text von Bedeutung für den EWR)
Dieser Beschluss tritt am zwanzigsten Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Er gilt ab dem 25. März 2022.