Erwägungsgrund 5 32025D2133BESCHLUSS (EU) 2025/2133 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 8. Oktober 2025 über die Inanspruchnahme des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung zugunsten entlassener Arbeitnehmer — Antrag Belgiens (EGF/2025/001 BE/BelGaN)
Damit der EGF möglichst schnell in Anspruch genommen werden kann, sollte dieser Beschluss ab dem Datum seines Erlasses gelten —
Erwägungsgrund 5 32025D1018BESCHLUSS (EU) 2025/1018 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 7. Mai 2025 über die Inanspruchnahme des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung zugunsten entlassener Arbeitnehmer — Antrag Belgiens — EGF/2024/003 BE/Van Hool
Damit der EGF möglichst schnell in Anspruch genommen werden kann, sollte dieser Beschluss ab dem Datum seines Erlasses gelten —
Erwägungsgrund 5 32021D2159BESCHLUSS (EU) 2021/2159 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 25. November 2021 über die Inanspruchnahme des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung zugunsten entlassener Arbeitnehmer infolge des Antrags Spaniens — EGF/2021/001 ES/País Vasco metal
Damit der EGF möglichst schnell in Anspruch genommen werden kann, sollte dieser Beschluss ab dem Datum seines Erlasses gelten —
Erwägungsgrund 5 32021D1022BESCHLUSS (EU) 2021/1022 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 8. Juni 2021 über die Inanspruchnahme des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung infolge des Antrags der Niederlande — EGF/2020/004 NL/KLM
Damit der EGF möglichst schnell in Anspruch genommen werden kann, sollte dieser Beschluss ab dem Datum seines Erlasses gelten —
Erwägungsgrund 5 32025D0047BESCHLUSS (EU) 2025/47 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 18. Dezember 2024 über die Inanspruchnahme des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung zugunsten entlassener Arbeitnehmer — Antrag Belgiens (EGF/2024/002 BE/Limburg Maschinenbau und Papier)
Damit der EGF möglichst schnell in Anspruch genommen werden kann, sollte dieser Beschluss ab dem Datum seines Erlasses gelten —
Erwägungsgrund 5 32025D2661BESCHLUSS (EU) 2025/2661 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 17. Dezember 2025 über die Inanspruchnahme des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung zugunsten entlassener Arbeitnehmer — Antrag Schwedens (EGF/2025/003 SE/Northvolt)
Damit der EGF möglichst schnell in Anspruch genommen werden kann, sollte dieser Beschluss ab dem Datum seines Erlasses gelten —