Erwägungsgrund 5 32025D2142
Mit dem Beschluss (EU) 2024/2906 des Rates wurden die von den Vertragsparteien zu zahlenden Jahresbeiträge zum EEF für 2025 auf 800000000 EUR für die Europäische Kommission und auf 9000000 EUR für die EIBfestgesetzt. Die EIB hat ihren gesamten Anteil am 11. EEF mit der ersten Tranche 2025 abgerufen.