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Mit dem Beschluss (EU) 2024/2906 des Rates wurden die von den Vertragsparteien zu zahlenden Jahresbeiträge zum EEF für 2025 auf 800 000 000 EUR für die Europäische Kommission und auf 9 000 000 EUR für die EIBfestgesetzt. Die EIB hat ihren gesamten Anteil am 11. EEF mit der ersten Tranche 2025 abgerufen.
Mit dem Beschluss (EU) 2024/2906 des Rates wurden die von den Vertragsparteien zu zahlenden Jahresbeiträge zum EEF für 2025 auf 800 000 000 EUR für die…
Mit dem Beschluss (EU) 2025/2324 des Rates wurde der Jahresbeitrag der Vertragsparteien zum EEF für das Jahr 2026 auf 700 000 000 EUR für die Europäische…
Mit dem Beschluss (EU) 2023/2586 des Rates wurden die von den Vertragsparteien zu zahlenden Jahresbeiträge zum EEF für 2024 auf 1 200 000 000 EUR für die…
Mit dem Beschluss (EU) 2023/2586 des Rates wurden die von den Vertragsparteien zu zahlenden Jahresbeiträge zum EEF für 2024 auf 1 200 000 000 EUR für die…
Mit dem Beschluss (EU) 2022/2242 des Rates wurden die von den Vertragsparteien zu zahlenden Jahresbeiträge zum EEF für 2023 auf 1 800 000 000 EUR für die…
Mit dem Beschluss (EU) 2022/2242 des Rates wurden die von den Vertragsparteien zu zahlenden Jahresbeiträge zum EEF für 2023 auf 1 800 000 000 EUR für die…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.