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Mit dem Beschluss (EU) 2025/2324 des Rates wurde der Jahresbeitrag der Vertragsparteien zum EEF für das Jahr 2026 auf 700 000 000 EUR für die Europäische Kommission festgesetzt. Die EIB hat ihren gesamten Anteil am 11. EEF mit der ersten Tranche 2025 abgerufen.
Mit dem Beschluss (EU) 2024/2906 des Rates wurden die von den Vertragsparteien zu zahlenden Jahresbeiträge zum EEF für 2025 auf 800 000 000 EUR für die…
Mit dem Beschluss (EU) 2024/2906 des Rates wurden die von den Vertragsparteien zu zahlenden Jahresbeiträge zum EEF für 2025 auf 800 000 000 EUR für die…
Mit dem Beschluss (EU) 2023/2586 des Rates wurden die von den Vertragsparteien zu zahlenden Jahresbeiträge zum EEF für 2024 auf 1 200 000 000 EUR für die…
Mit dem Beschluss (EU) 2023/2586 des Rates wurden die von den Vertragsparteien zu zahlenden Jahresbeiträge zum EEF für 2024 auf 1 200 000 000 EUR für die…
Mit dem Beschluss (EU) 2022/2242 des Rates wurden die von den Vertragsparteien zu zahlenden Jahresbeiträge zum EEF für 2023 auf 1 800 000 000 EUR für die…
Mit dem Beschluss (EU) 2024/2906 des Rates wurde die Obergrenze für die von den Parteien zu zahlenden Jahresbeiträge zum EEF für 2026 auf 700 000 000 EUR nur…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.