Art. 1 Abs. null 32022D0052BESCHLUSS (GASP) 2022/52 DES RATES vom 13. Januar 2022 zur Änderung des Beschlusses 2014/512/GASP über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren
„(1) Dieser Beschluss gilt bis zum 31. Juli 2022.“
Art. 1 Abs. null 32018D2078BESCHLUSS (GASP) 2018/2078 DES RATES vom 21. Dezember 2018 zur Änderung des Beschlusses 2014/512/GASP über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren
„(1) Dieser Beschluss gilt bis zum 31. Juli 2019.“
Erwägungsgrund 19 32018D1927BESCHLUSS (EU) 2018/1927 DER KOMMISSION vom 5. Dezember 2018 zur Festlegung interner Vorschriften über die Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Europäische Kommission im Bereich des Wettbewerbs im Hinblick auf die Unterrichtung der betroffenen Personen und die Beschränkung bestimmter Rechte
Dieser Beschluss wird für die Zwecke des Artikels 25 der Verordnung (EU) 2018/1725 erlassen und sollte zum selben Zeitpunkt wie die Verordnung in Kraft treten,…
Art. 1 Abs. null 32023D0191BESCHLUSS (GASP) 2023/191 DES RATES vom 27. Januar 2023 zur Änderung des Beschlusses 2014/512/GASP über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren
„(1) Dieser Beschluss gilt bis zum 31. Juli 2023.“
Art. 1 Nr. 1 32020D0373BESCHLUSS (GASP) 2020/373 DES RATES vom 5. März 2020 zur Änderung des Beschlusses 2014/119/GASP über restriktive Maßnahmen gegen bestimmte Personen, Organisationen und Einrichtungen angesichts der Lage in der Ukraine
Artikel 5 Absatz 2 erhält folgende Fassung: „Dieser Beschluss gilt bis zum 6. März 2021.“