Erwägungsgrund 3 32025D2207
Der Beschluss (GASP) 2016/1693 enthält eine Verpflichtung, die darin festgelegten restriktiven Maßnahmen in regelmäßigen Abständen, mindestens jedoch alle zwölf Monate, zu überprüfen. Auf Grundlage einer Überprüfung dieses Beschlusses sollten diese restriktiven Maßnahmen bis zum 31. Oktober 2026 verlängert werden.