Art. 3 32025D2129BESCHLUSS (EU) 2025/2129 DES RATES vom 10. Oktober 2025 über den Abschluss des Kooperationsabkommens zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Schweizerischen Eidgenossenschaft andererseits über die europäischen Satellitennavigationsprogramme
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Art. 3 32025D2399BESCHLUSS (EU) 2025/2399 DES RATES vom 20. November 2025 über den Abschluss des Änderungsprotokolls zu dem Abkommen zwischen der Europäischen Union und dem Fürstentum Andorra über den automatischen Austausch von Informationen über Finanzkonten zur Förderung der Steuerehrlichkeit bei internationalen Sachverhalten
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft .
Art. 3 32025D2209BESCHLUSS (Euratom) 2025/2209 DER KOMMISSION vom 31. Oktober 2025 über den Abschluss — durch die Europäische Kommission, im Namen der Europäischen Atomgemeinschaft — und die vorläufige Anwendung des Abkommens zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft einerseits und der Schweizerischen Eidgenossenschaft andererseits über die Teilnahme der Schweizerischen Eidgenossenschaft an Programmen der Union
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Art. 3 32025D2394BESCHLUSS (EU) 2025/2394 DES RATES vom 20. November 2025 über den Abschluss des Änderungsprotokolls zu dem Abkommen zwischen der Europäischen Union und dem Fürstentum Monaco über den Informationsaustausch über Finanzkonten zur Förderung der Steuerehrlichkeit bei internationalen Sachverhalten in Übereinstimmung mit dem globalen Standard für den automatischen Informationsaustausch über Finanzkonten der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD)
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft .
Art. 2 32025D2539BESCHLUSS (GASP) 2025/2539 DES RATES vom 11. Dezember 2025 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2022/2269 zur Unionsunterstützung für die Durchführung eines Projekts mit dem Titel „Förderung verantwortungsvoller Innovation auf dem Gebiet der künstlichen Intelligenz im Dienste von Frieden und Sicherheit“
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.