Erwägungsgrund 3 32025D2209
Das Abkommen sollte im Hinblick auf die Angelegenheiten, die in den Geltungsbereich des Euratom-Vertrags fallen, bis zu seinem Inkrafttreten von der Europäischen Atomgemeinschaft vorläufig angewandt werden.
Das Abkommen sollte im Hinblick auf die Angelegenheiten, die in den Geltungsbereich des Euratom-Vertrags fallen, bis zu seinem Inkrafttreten von der Europäischen Atomgemeinschaft vorläufig angewandt werden.