Erwägungsgrund 3 32025D0961BESCHLUSS (EU) 2025/961 DES RATES vom 12. Mai 2025 über den Abschluss — im Namen der Europäischen Union — des Protokolls zur Durchführung des partnerschaftlichen Fischereiabkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Republik Guinea-Bissau (2024-2029)
Das Protokoll sollte im Namen der Union genehmigt werden.
Erwägungsgrund 3 32025D0643BESCHLUSS (EU) 2025/643 DES RATES vom 24. März 2025 über den Abschluss des Protokolls (2024-2029) zur Durchführung des partnerschaftlichen Fischereiabkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Republik Cabo Verde im Namen der Europäischen Union
Das Protokoll sollte im Namen der Union genehmigt werden.
Erwägungsgrund 3 32020D1786BESCHLUSS (EU) 2020/1786 DES RATES vom 27. November 2020 über den Abschluss des Protokolls über die Durchführung des partnerschaftlichen Abkommens über nachhaltige Fischerei zwischen der Europäischen Union und der Republik Senegal
Das Protokoll sollte im Namen der Union genehmigt werden.
Erwägungsgrund 3 32024D1303BESCHLUSS (EU) 2024/1303 DES RATES vom 29. April 2024 über den Abschluss des Protokolls zur Änderung des Abkommens zwischen der Union und Japan über eine Wirtschaftspartnerschaft im Namen der Europäischen Union
Das Protokoll sollte im Namen der Union genehmigt werden —
Erwägungsgrund 3 32016D1225BESCHLUSS (EU) 2016/1225 DES RATES vom 18. Juli 2016 über den Abschluss des Protokolls zum Europa-Mittelmeer-Assoziationsabkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Libanesischen Republik andererseits über ein Rahmenabkommen zwischen der Europäischen Union und der Libanesischen Republik über die allgemeinen Grundsätze für die Teilnahme der Libanesischen Republik an Programmen der Union
Das Protokoll sollte im Namen der Union genehmigt werden —
Erwägungsgrund 5 32023D0911BESCHLUSS (EU) 2023/911 DES RATES vom 28. September 2021 über den Abschluss — im Namen der Europäischen Union — eines Protokolls über die Personenbeförderung im grenzüberschreitenden Linienverkehr und in Sonderformen des grenzüberschreitenden Linienverkehrs mit Kraftomnibussen zum Übereinkommen über die Personenbeförderung im grenzüberschreitenden Gelegenheitsverkehr mit Omnibussen (Interbus-Übereinkommen)
Das Protokoll sollte daher im Namen der Union genehmigt werden —