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Der Beitragsschlüssel für jede Vertragspartei des Europäischen Entwicklungsfonds (im Folgenden „EEF“) ist in Artikel 1 des Internen Abkommens festgelegt.
Der Beitragsschlüssel für jede Vertragspartei des Europäischen Entwicklungsfonds (im Folgenden „EEF“) ist in Artikel 1 des Internen Abkommens festgelegt.
Der Beitragsschlüssel für jede Vertragspartei des Europäischen Entwicklungsfonds (EEF) wird durch Artikel 1 des Internen Abkommens festgelegt.
Der Beitragsschlüssel für jede EEF-Vertragspartei des Europäischen Entwicklungsfonds (EEF) wird durch Artikel 1 des Internen Abkommens festgelegt.
Durch das Interne Abkommen werden die einzelnen Mittelansätze des 11. Europäischen Entwicklungsfonds (im Folgenden „EEF“), der Beitragsschlüssel und die…
Durch das Interne Abkommen werden die einzelnen Finanzrahmen des 10. Europäischen Entwicklungsfonds (nachstehend „EEF“ genannt), der Beitragsschlüssel und die…
Der Beitragsschlüssel und der Beitrag der Republik Kroatien zum elften Europäischen Entwicklungsfonds gemäß Artikel 1 Absatz 2 Buchstabe a des Internen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.