Erwägungsgrund 5 32019D1096BESCHLUSS (EU) 2019/1096 DES RATES vom 25. Juni 2019 über die Unterzeichnung im Namen der Union des Investitionsschutzabkommens zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Sozialistischen Republik Vietnam andererseits
Das Abkommen sollte — vorbehaltlich seines Abschlusses zu einem späteren Zeitpunkt — im Namen der Union unterzeichnet werden —
Erwägungsgrund 5 32020D2185BESCHLUSS (EU) 2020/2185 DES RATES vom 18. Dezember 2020 über die Unterzeichnung — im Namen der Union — des Freiwilligen Partnerschaftsabkommens zwischen der Europäischen Union und der Republik Honduras über Rechtsdurchsetzung, Politikgestaltung und Handel im Forstsektor sowie über die Einfuhr von Holzprodukten in die Europäische Union
Das Abkommen sollte — vorbehaltlich seines Abschlusses zu einem späteren Zeitpunkt — im Namen der Union unterzeichnet werden —
Erwägungsgrund 5 32014D0020BESCHLUSS DES RATES vom 23. September 2013 über die Unterzeichnung – im Namen der Union – und die vorläufige Anwendung des Kooperationsabkommens zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Schweizerischen Eidgenossenschaft andererseits über die europäischen Satellitennavigationsprogramme (2014/20/EU)
Das Abkommen sollte– vorbehaltlich seines Abschlusses zu einem späteren Zeitpunkt – im Namen der Union unterzeichnet werden.
Erwägungsgrund 3 32016D2087BESCHLUSS (EU) 2016/2087 DES RATES vom 14. November 2016 über die Unterzeichnung — im Namen der Europäischen Union — des Abkommens in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Union und Island über zusätzliche Handelspräferenzen bei landwirtschaftlichen Erzeugnissen
Das Abkommen sollte daher vorbehaltlich seines Abschlusses zu einem späteren Zeitpunkt im Namen der Union unterzeichnet werden —
Erwägungsgrund 2 32013D0156BESCHLUSS DES RATES vom 21. März 2013 über die Unterzeichnung des Abkommens zwischen der Europäischen Union und der Republik Armenien über die Rückübernahme von Personen mit unbefugtem Aufenthalt im Namen der Europäischen Union (2013/156/EU)
Das Abkommen sollte vorbehaltlich seines Abschlusses zu einem späteren Zeitpunkt im Namen der Union unterzeichnet werden.
Erwägungsgrund 9 32022D1090BESCHLUSS (EU) 2022/1090 DES RATES vom 27. Juni 2022 über die Unterzeichnung — im Namen der Union — des Abkommens zwischen der Europäischen Union einerseits und Neuseeland andererseits über den Austausch personenbezogener Daten zwischen der Agentur der Europäischen Union für die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Strafverfolgung (Europol) und den für die Bekämpfung von schwerer Kriminalität und Terrorismus zuständigen neuseeländischen Behörden
Das Abkommen sollte vorbehaltlich seines Abschlusses zu einem späteren Zeitpunkt im Namen der Union unterzeichnet werden —