Erwägungsgrund 3 32025D2398
Da die aufzunehmende Einrichtung bereits den im Beschluss 2010/788/GASP des Rates festgelegten Maßnahmen unterliegt, sollten die restriktiven Maßnahmen gemäß dem Beschluss (GASP) 2016/1693 für diese Einrichtung ausgesetzt werden, solange die im Beschluss 2010/788/GASP vorgesehenen Maßnahmen für sie gelten.