Erwägungsgrund 2 32025D2464
Nach Artikel 35 VGV verabschiedet der regionale Lenkungsausschuss der Verkehrsgemeinschaft (im Folgenden „Lenkungsausschuss“) den Haushalt der Verkehrsgemeinschaft. Artikel 35 VGV ermächtigt den Lenkungsausschuss auch, Beschlüsse zur Festlegung des Verfahrens für die Ausführung des Haushaltsplans zu fassen.