Beschluss (EU) 2025/2467 des Rates vom 1. Dezember 2025 über den im Namen der Europäischen Union im regionalen Lenkungsausschuss der Verkehrsgemeinschaft in Bezug auf die Änderung des Anhangs der Finanzvorschriften und Rechnungsprüfungsverfahren der Verkehrsgemeinschaft, die gemäß dem Beschluss Nr. 2022/02 des regionalen Lenkungsausschusses der Verkehrsgemeinschaft angenommen wurden, zu vertretenden Standpunkt
Nach Artikel 30 VGV ist der Lenkungsausschuss befugt, die Regeln für das ständige Sekretariat der Verkehrsgemeinschaft (im Folgenden „ständiges Sekretariat“) festzulegen. Nach Artikel 35 VGV ist der Lenkungsausschuss befugt, den Haushalt der Verkehrsgemeinschaft und die damit zusammenhängenden Finanzvorschriften anzunmehmen.
Erwägungsgrund 3 32025D2467
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