Art. 2 32024D1667BESCHLUSS (EU) 2024/1667 DES RATES vom 30. Mai 2024 über den Standpunkt, der im Namen der Europäischen Union auf der 16. Sitzung des Ausschusses der Vertragsparteien des Übereinkommens des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt bei der Annahme einer Empfehlung und von Schlussfolgerungen, die an fünf Vertragsstaaten gerichtet sind und sich auf deren Umsetzung des Übereinkommens beziehen, in Bezug auf Angelegenheiten, die die Organe und die öffentliche Verwaltung der Union betreffen, zu vertreten ist
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Art. 2 32023D2427BESCHLUSS (EU) 2023/2427 DES RATES vom 23. Oktober 2023 über den im Namen der Europäischen Union im Internationalen Zuckerrat in Bezug auf die Verlängerung des Internationalen Zucker-Übereinkommens von 1992 zu vertretenden Standpunkt
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Art. 2 32023D2454BESCHLUSS (EU) 2023/2454 DES EUROPÄISCHEN RATES vom 27. Oktober 2023 zur Ernennung eines Mitglieds des Direktoriums der Europäischen Zentralbank
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Art. 2 32023D2677BESCHLUSS (GASP) 2023/2677 DES RATES vom 27. November 2023 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2023/231 über eine Unterstützungsmaßnahme im Rahmen der Europäischen Friedensfazilität zur Unterstützung der von der militärischen Unterstützungsmission der Europäischen Union zur Unterstützung der Ukraine ausgebildeten ukrainischen Streitkräfte
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Art. 2 32023D2837BESCHLUSS (EU) 2023/2837 DES RATES vom 12. Dezember 2023 zur Ernennung von zwei Mitgliedern des Rechnungshofs
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Art. 2 32023D0272BESCHLUSS (EU) 2023/272 DES RATES vom 30. Januar 2023 über den Standpunkt, der im Namen der Europäischen Union im Gemeinsamen EWR-Ausschuss zur Änderung des Anhangs XI (Elektronische Kommunikation, audiovisuelle Dienste und Informationsgesellschaft) und des Protokolls 37 mit der Liste gemäß Artikel 101 zum EWR-Abkommen zu vertreten ist (Rechtsakt zur Cybersicherheit) (Text von Bedeutung für den EWR)
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.