Erwägungsgrund 2 32025D2493
Das Übereinkommen des Europarates über den Schutz der Umwelt durch das Strafrecht (im Folgenden „Übereinkommen“) wurde am 14. Mai 2025 vom Ministerkomitee des Europarates angenommen und soll am 3. Dezember 2025 zur Unterzeichnung aufgelegt werden.