32025D2528 — InhaltsübersichtGesetzgeltende FassungErwägungsgrund 3 32025D2528Beschluss (EU) 2025/2528 des Rates vom 8. Dezember 2025 zur Ernennung von zwei Mitgliedern des Rechnungshofs Artikel 2Daher sollten zwei Mitglieder des Rechnungshofs ernannt werden — Artikel 2