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Das gemäß dem Beschluss P(2024) 6 der Präsidentin der Europäischen Kommission für den Internen Auditdienst zuständige Mitglied der Kommission nimmt gegenüber dem Internen Auditdienst die im Beschluss P(2024) 5 der Präsidentin der Europäischen Kommission vorgesehenen Aufgaben wahr. Bei den praktischen Arbeitsvereinbarungen zwischen dem Mitglied der Kommission, seinem Kabinett und dem Internen Auditdienst wird der Rolle des Begleitausschusses für die interne Prüfung und der Unabhängigkeit des Internen Prüfers Rechnung getragen.