Erwägungsgrund 117 32024R2509
Im Einklang mit dem Urteil des Gerichts vom 15. Februar 2023 sollte sich der Anweisungsbefugte bei Entscheidungen über den Ausschluss einer Person oder Stelle aufgrund eines schwerwiegenden beruflichen Fehlverhaltens auf hinreichend qualifizierte, überzeugende und konkrete Beweise stützen, anhand deren klar und eindeutig nachgewiesen werden kann, dass sich der Antragsteller an einem rechtswidrigen Verhalten beteiligt hat, das sich auf seine berufliche Glaubwürdigkeit auswirkt und ferner vorsätzlich oder grob fahrlässig im Sinne der vorliegenden Verordnung erfolgt ist.