Erwägungsgrund 1 32025D2613
Gemäß Artikel 9 Absatz 1 des Beschlusses 2013/233/GASP ist das Politische und Sicherheitspolitische Komitee (PSK) im Einklang mit Artikel 38 Absatz 3 des Vertrags ermächtigt, auf Vorschlag des Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik (im Folgenden „Hoher Vertreter“) die entsprechenden Beschlüsse zum Zweck der Ausübung der politischen Kontrolle und der strategischen Leitung der Mission der Europäischen Union zur Unterstützung des integrierten Grenzmanagements in Libyen (EUBAM Libyen) zu fassen, einschließlich des Beschlusses zur Ernennung eines Missionsleiters.