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Gemäß Artikel 9 Absatz 1 des Beschlusses 2013/233/GASP ist das Politische und Sicherheitspolitische Komitee (PSK) im Einklang mit Artikel 38 Absatz 3 des Vertrags ermächtigt, auf Vorschlag des Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik (im Folgenden „Hoher Vertreter“) die entsprechenden Beschlüsse zum Zweck der Ausübung der politischen Kontrolle und der strategischen Leitung der Mission der Europäischen Union zur Unterstützung des integrierten Grenzmanagements in Libyen (EUBAM Libyen) zu fassen, einschließlich des Beschlusses zur Ernennung eines Missionsleiters.
Nach Artikel 9 Absatz 1 des Beschlusses 2013/233/GASP ist das Politische und Sicherheitspolitische Komitee im Einklang mit Artikel 38 des Vertrags ermächtigt,…
Nach Artikel 9 Absatz 1 des Beschlusses 2012/389/GASP ist das Politische und Sicherheitspolitische Komitee (PSK) im Einklang mit Artikel 38 Absatz 3 des…
Gemäß Artikel 9 Absatz 1 des Beschlusses 2013/354/GASP ist das Politische und Sicherheitspolitische Komitee (PSK) im Einklang mit Artikel 38 Absatz 3 des…
Gemäß Artikel 10 Absatz 3 des Beschlusses 2013/233/GASP hat der Rat das Politische und Sicherheitspolitische Komitee (im Folgenden „PSK“) ermächtigt,…
Gemäß Artikel 9 Absatz 1 des Beschlusses 2013/354/GASP ist das Politische und Sicherheitspolitische Komitee (PSK) ermächtigt, die entsprechenden Beschlüsse…
Nach Artikel 9 Absatz 1 des Beschlusses (GASP) 2017/1869 ist das Politische und Sicherheitspolitische Komitee (PSK) im Einklang mit Artikel 38 Absatz 3 des…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.