Art. 9 32013D0233
Politische Kontrolle und strategische Leitung
(1)
Das PSK nimmt unter Verantwortung des Rates und des Hohen Vertreters die politische Kontrolle und strategische Leitung der Mission wahr. Der Rat ermächtigt das PSK, die entsprechenden Beschlüsse zu diesem Zweck nach Artikel 38 Absatz 3 EUV zu fassen. Diese Ermächtigung schließt die Befugnis zur Ernennung eines Missionsleiters auf Vorschlag des Hohen Vertreters und zur Änderung der Planungsdokumente ein. Die Befugnis zur Entscheidung über die Ziele und die Beendigung der EUBAM Libyen verbleibt beim Rat.
(2)
Das PSK erstattet dem Rat regelmäßig Bericht.
(3)
Das PSK erhält regelmäßig und je nach Bedarf vom Zivilen Operationskommandeur und vom Missionsleiter Berichte zu den in ihre jeweiligen Zuständigkeitsbereiche fallenden Fragen.