Erwägungsgrund 5 32025D2616
Um sicherzustellen, dass die Kommission weiterhin die erforderliche Unterstützung für die betroffenen Mitgliedstaaten und Vorhabenträger bereitstellen kann, ist es erforderlich, das Mandat der speziellen Europäischen Koordinatorin für das Synchronisierungsvorhaben um ein Jahr zu verlängern.