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Für die Zwecke der Durchführung dieses Beschlusses sollten die Mitgliedstaaten und die Kommission im Einklang mit dem Beobachterstatus der Union in enger Abstimmung gemäß ihrer Verpflichtung zur loyalen Zusammenarbeit handeln.
Die Mitgliedstaaten und die Kommission arbeiten in allen Phasen der Evaluierungen uneingeschränkt zusammen, um die wirksame Durchführung dieser Verordnung zu…
Für die Zwecke der Durchführung dieses Beschlusses sollten die Mitgliedstaaten und die Kommission im Einklang mit dem Beobachterstatus der Union in enger…
Die Mitgliedstaaten sollten bei der Anwendung dieser Verordnung wirksam mit der Kommission zusammenarbeiten. Zur Erleichterung dieser Zusammenarbeit sollte die…
Bei der Überwachung der Erreichung der allgemeinen Ziele und der Digitalziele gemäß diesem Beschluss sind die Kommission und die Mitgliedstaaten im Einklang mit…
Soweit das Übereinkommen sowohl in die Zuständigkeit der Union als auch in die der Mitgliedstaaten fällt, sollten die Kommission und die Mitgliedstaaten in…
Um sicherzustellen, dass die vorliegende Verordnung ordnungsgemäß angewandt wird, sollten die Mitgliedstaaten Maßnahmen ergreifen, um den zuständigen Behörden…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.