Erwägungsgrund 4 32023D0746BESCHLUSS (EU) 2023/746 DES RATES vom 28. März 2023 zur Festlegung der Kriterien und des Verfahrens für die Festlegung des Standpunkts, der im Namen der Europäischen Union in der Internationalen Zivilluftfahrt-Organisation im Hinblick auf die Annahme internationaler Richtlinien und Empfehlungen oder Änderungen daran und die Anzeige von Abweichungen von angenommenen internationalen Richtlinien zu vertreten ist
Nach Artikel 90 des Abkommens von Chicago tritt jeder ICAO-Anhang und jede Änderung eines ICAO-Anhangs innerhalb von drei Monaten nach Vorlage bei den…
Erwägungsgrund 10 32023D0568BESCHLUSS (EU) 2023/568 DES RATES vom 9. März 2023 über den im Namen der Union auf der 228. Tagung des Rates der Internationalen Zivilluftfahrt-Organisation (ICAO) zu vertretenden Standpunkt in Bezug auf die Annahme der Änderung 93 zu Anhang 10, „Aeronautical Telecommunications“ (Flugfernmeldeverkehr), Band I, „Radio Navigation Aids“ (Funknavigationshilfen), des Abkommens über die internationale Zivilluftfahrt und der Änderung der Technischen Anweisungen für die sichere Beförderung gefährlicher Güter im Luftverkehr im Hinblick auf die Erlaubnis, eingeschaltete Ortungsgeräte, die mit kleinen Lithiumbatterien betrieben werden, in aufgegebenem Gepäck mitzuführen
Nach Artikel 90 des Abkommens von Chicago treten alle vom ICAO-Rat angenommenen Anhänge oder Änderungen eines Anhangs innerhalb von drei Monaten nach…
Erwägungsgrund 4 32020D1584BESCHLUSS (EU) 2020/1584 DES RATES vom 26. Oktober 2020 über den Standpunkt, der im Namen der Europäischen Union im Rat der Internationalen Zivilluftfahrt-Organisation zur Annahme des Änderungsantrags 46 zu Anhang 6 Teil I und des Änderungsantrags 39 zu Anhang 6 Teil II des Abkommens über die Internationale Zivilluftfahrt, den Aufschub der künftigen Anforderung der Ausstattung mit 25-Stunden-Tonaufzeichnungsanlagen für das Cockpit zur Vermeidung unbeabsichtigter Folgen aufgrund der COVID-19-Pandemie betreffend, zu vertreten ist
Nach Artikel 90 des Abkommens von Chicago tritt jeder Anhang oder jede Änderung eines Anhanges innerhalb von drei Monaten nach Übermittlung an die…
Erwägungsgrund 4 32022D1256BESCHLUSS (EU) 2022/1256 DES RATES vom 15. Juli 2022 über den im Namen der Europäischen Union auf der 226. Tagung des Rates der Internationalen Zivilluftfahrt-Organisation zu vertretenden Standpunkt in Bezug auf die vorgeschlagene Änderung 48 zu Anhang 6 Teil I des Abkommens über die Internationale Zivilluftfahrt
Nach Artikel 90 des Abkommens von Chicago tritt jeder Anhang oder jede Änderung eines solchen Anhangs innerhalb von drei Monaten nach Übermittlung an die…
Erwägungsgrund 10 32026D0714BESCHLUSS (EU) 2026/714 DES RATES vom 17. März 2026 über den im Namen der Europäischen Union im Rat der Internationalen Zivilluftfahrt-Organisation (ICAO) auf dessen 237. Tagung in Bezug auf die Annahme der Änderung des Anhangs 13 des Abkommens über die Internationale Zivilluftfahrt zu vertretenden Standpunkt
Nach Artikel 90 des Abkommens von Chicago wird jeder Anhang nach Artikel 54 des Abkommens von Chicago oder jede Änderung eines Anhangs innerhalb von drei…
Erwägungsgrund 11 32024D0874BESCHLUSS (EU) 2024/874 DES RATES vom 11. März 2024 über den im Namen der Union im Rat der Internationalen Zivilluftfahrt-Organisation (ICAO) auf dessen 231. Tagung in Bezug auf die geplante Änderung des Anhangs 13 des Abkommens über die Internationale Zivilluftfahrt zu vertretenden Standpunkt
Nach Artikel 90 des Abkommens von Chicago wird jeder Anhang nach Artikel 54 Buchstabe l dieses Abkommens oder jede Änderung eines Anhangs innerhalb von drei…