Erwägungsgrund 6 32023D0746BESCHLUSS (EU) 2023/746 DES RATES vom 28. März 2023 zur Festlegung der Kriterien und des Verfahrens für die Festlegung des Standpunkts, der im Namen der Europäischen Union in der Internationalen Zivilluftfahrt-Organisation im Hinblick auf die Annahme internationaler Richtlinien und Empfehlungen oder Änderungen daran und die Anzeige von Abweichungen von angenommenen internationalen Richtlinien zu vertreten ist
Durch die internen Vorschriften der ICAO, insbesondere diejenigen, aufgrund derer die aktuellsten Fassungen von Dokumenten für Entscheidungen über neue SARP…
Erwägungsgrund 13 32023D0746BESCHLUSS (EU) 2023/746 DES RATES vom 28. März 2023 zur Festlegung der Kriterien und des Verfahrens für die Festlegung des Standpunkts, der im Namen der Europäischen Union in der Internationalen Zivilluftfahrt-Organisation im Hinblick auf die Annahme internationaler Richtlinien und Empfehlungen oder Änderungen daran und die Anzeige von Abweichungen von angenommenen internationalen Richtlinien zu vertreten ist
Außer in besonderen Fällen im Zusammenhang mit der Anzeige bestimmter Abweichungen, die sich aus dem Erlass nationaler Maßnahmen gemäß Artikel 71 der Verordnung…
Art. 2 Abs. 1 Buchst. a 32023D0746BESCHLUSS (EU) 2023/746 DES RATES vom 28. März 2023 zur Festlegung der Kriterien und des Verfahrens für die Festlegung des Standpunkts, der im Namen der Europäischen Union in der Internationalen Zivilluftfahrt-Organisation im Hinblick auf die Annahme internationaler Richtlinien und Empfehlungen oder Änderungen daran und die Anzeige von Abweichungen von angenommenen internationalen Richtlinien zu vertreten ist
Sie legt dem Rat rechtzeitig und mindestens einen Monat vor der Tagung des ICAO-Rates, auf der neue SARP oder Änderungen von SARP angenommen werden sollen, ein…
Art. 1 Abs. 3 32023D0568BESCHLUSS (EU) 2023/568 DES RATES vom 9. März 2023 über den im Namen der Union auf der 228. Tagung des Rates der Internationalen Zivilluftfahrt-Organisation (ICAO) zu vertretenden Standpunkt in Bezug auf die Annahme der Änderung 93 zu Anhang 10, „Aeronautical Telecommunications“ (Flugfernmeldeverkehr), Band I, „Radio Navigation Aids“ (Funknavigationshilfen), des Abkommens über die internationale Zivilluftfahrt und der Änderung der Technischen Anweisungen für die sichere Beförderung gefährlicher Güter im Luftverkehr im Hinblick auf die Erlaubnis, eingeschaltete Ortungsgeräte, die mit kleinen Lithiumbatterien betrieben werden, in aufgegebenem Gepäck mitzuführen
Würde das Unionsrecht nach dem vorgesehenen Geltungsbeginn der neu angenommenen SARP von diesen abweichen, so wird der ICAO eine Abweichung von jenen konkreten…
Art. 1 Abs. 3 32026D0730BESCHLUSS (EU) 2026/730 DES RATES vom 17. März 2026 über den im Namen der Europäischen Union im Rat der Internationalen Zivilluftfahrt-Organisation (ICAO) auf dessen 237. Tagung in Bezug auf die Änderungen 3, 12 und 15 zu Anhang 16 Band I-III des Abkommens über die Internationale Zivilluftfahrt zu vertretenden Standpunkt hinsichtlich der Richtlinien und Empfehlungen zum Umweltschutz
Weicht das Unionsrecht nach dem geplanten Geltungsbeginn von den neu angenommenen SARP ab, so ist jegliche Abweichung zwischen dem Unionsrecht und den…
Erwägungsgrund 8 32023D0746BESCHLUSS (EU) 2023/746 DES RATES vom 28. März 2023 zur Festlegung der Kriterien und des Verfahrens für die Festlegung des Standpunkts, der im Namen der Europäischen Union in der Internationalen Zivilluftfahrt-Organisation im Hinblick auf die Annahme internationaler Richtlinien und Empfehlungen oder Änderungen daran und die Anzeige von Abweichungen von angenommenen internationalen Richtlinien zu vertreten ist
Angesichts der Besonderheit der Bereiche zivile Flugsicherheit, Flugsicherung und Flugverkehrsmanagement im Vergleich zu anderen Bereichen, mit denen die ICAO…