Erwägungsgrund 1 32025D1069BESCHLUSS (EU) 2025/1069 DES RATES vom 15. Mai 2025 über den im Namen der Europäischen Union im Gemeinsamen EWR-Ausschuss zur Änderung des Protokolls 31 zum EWR-Abkommen über die Zusammenarbeit in bestimmten Bereichen außerhalb der vier Freiheiten zu vertretenden Standpunkt (Haushaltslinie 07 20 03 01 — Soziale Sicherheit) (Text von Bedeutung für den EWR)
Das Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum (im Folgenden „EWR-Abkommen“) ist am 1. Januar 1994 in Kraft getreten.
Erwägungsgrund 1 32025D2128BESCHLUSS (EU) 2025/2128 DES RATES vom 13. Oktober 2025 über den Standpunkt, der im Namen der Europäischen Union im Gemeinsamen EWR-Ausschuss zur Änderung von Anhang X (Dienstleistungen im Allgemeinen), Anhang XI (Elektronische Kommunikation, audiovisuelle Dienste und Informationsgesellschaft) und Protokoll 37 (mit der Liste gemäß Artikel 101) zum EWR-Abkommen zu vertreten ist (Daten-Governance-Rechtsakt) (Text von Bedeutung für den EWR)
Das Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum (im Folgenden „EWR-Abkommen“) ist am 1. Januar 1994 in Kraft getreten.
Erwägungsgrund 1 32022D1026BESCHLUSS (EU) 2022/1026 DES RATES vom 21. Juni 2022 über den Standpunkt, der im Namen der Europäischen Union im Gemeinsamen EWR-Ausschuss zur Änderung von Protokoll 31 über die Zusammenarbeit in bestimmten Bereichen außerhalb der vier Freiheiten und von Protokoll 32 über Finanzbestimmungen zur Anwendung von Artikel 82, die dem EWR-Abkommen beigefügt sind, zu vertreten ist (InvestEU) (Text von Bedeutung für den EWR)
Das Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum (im Folgenden „EWR-Abkommen“) ist am 1. Januar 1994 in Kraft getreten.
Erwägungsgrund 1 32025D1430BESCHLUSS (EU) 2025/1430 DES RATES vom 8. Juli 2025 über den im Namen der Europäischen Union im Gemeinsamen EWR-Ausschuss zur Änderung von Anhang IV (Energie) des EWR-Abkommens zu vertretenden Standpunkt (RED II) (Text von Bedeutung für den EWR)
Das Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum (im Folgenden „EWR-Abkommen“) trat am 1. Januar 1994 in Kraft.
Erwägungsgrund 1 32022D0831BESCHLUSS (EU) 2022/831 DES RATES vom 23. Mai 2022 über den im Namen der Europäischen Union im Gemeinsamen EWR-Ausschuss zur Änderung von Anhang I (Veterinärwesen und Pflanzenschutz) des EWR-Abkommens zu vertretenden Standpunkt (Text von Bedeutung für den EWR)
Das Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum (im Folgenden „EWR-Abkommen“) ist am 1. Januar 1994 in Kraft getreten.
Erwägungsgrund 1 32025D2131BESCHLUSS (EU) 2025/2131 DES RATES vom 13. Oktober 2025 über den im Namen der Europäischen Union im Gemeinsamen EWR-Ausschuss zu vertretenden Standpunkt zur Änderung des Anhangs IX (Finanzdienstleistungen) des EWR-Abkommens (Europäische grüne Anleihen) (Text von Bedeutung für den EWR)
Das Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum (im Folgenden „EWR-Abkommen“) ist am 1. Januar 1994 in Kraft getreten.