Erwägungsgrund 4 32025D0338
Der Beschluss (GASP) 2022/266 sollte auf Grundlage einer Überprüfung bis zum 24. Februar 2026 verlängert werden.
Der Beschluss (GASP) 2022/266 sollte auf Grundlage einer Überprüfung bis zum 24. Februar 2026 verlängert werden.