Erwägungsgrund 2 32025D0085BESCHLUSS (GASP) 2025/85 DES RATES vom 13. Januar 2025 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2024/385 zur Verhängung restriktiver Maßnahmen gegen diejenigen, die Gewalttaten der Hamas und des Palästinensischen Islamischen Dschihads unterstützen, erleichtern oder ermöglichen
Auf Grundlage einer Überprüfung des Beschlusses (GASP) 2024/385 sollte jener Beschluss bis zum 20. Januar 2026 verlängert werden.
Erwägungsgrund 2 32025D0437BESCHLUSS (GASP) 2025/437 DES RATES vom 28. Februar 2025 zur Änderung des Beschlusses 2014/119/GASP über restriktive Maßnahmen gegen bestimmte Personen, Organisationen und Einrichtungen angesichts der Lage in der Ukraine
Auf der Grundlage einer Überprüfung des Beschlusses 2014/119/GASP sollten die darin enthaltenen Maßnahmen bis zum 6. März 2026 verlängert werden.
Erwägungsgrund 4 32021D0813BESCHLUSS (GASP) 2021/813 DES RATES vom 20. Mai 2021 zur Änderung des Beschlusses 2014/486/GASP über die Beratende Mission der Europäischen Union für eine Reform des zivilen Sicherheitssektors in der Ukraine (EUAM Ukraine)
Der Beschluss 2014/486/GASP sollte daher bis zum 31. Mai 2024 verlängert werden.
Erwägungsgrund 4 32019D0761BESCHLUSS (GASP) 2019/761 DES RATES vom 13. Mai 2019 zur Änderung des Beschlusses 2014/486/GASP über die Beratende Mission der Europäischen Union für eine Reform des zivilen Sicherheitssektors in der Ukraine (EUAM Ukraine)
Der Beschluss 2014/486/GASP sollte daher bis zum 31. Mai 2021 verlängert werden.
Erwägungsgrund 4 32023D0388BESCHLUSS (GASP) 2023/388 DES RATES vom 20. Februar 2023 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2022/266 über restriktive Maßnahmen als Reaktion auf die illegale Anerkennung, Besetzung oder Annexion bestimmter nicht von der Regierung kontrollierter ukrainischer Gebiete durch die Russische Föderation
Der Beschluss (GASP) 2022/266 sollte entsprechend geändert werden —
Erwägungsgrund 6 32019D0312BESCHLUSS (GASP) 2019/312 DES RATES vom 21. Februar 2019 zur Änderung und Verlängerung des Beschlusses 2014/219/GASP über die GSVP-Mission der Europäischen Union in Mali (EUCAP Sahel Mali)
Der Beschluss 2014/219/GASP sollte daher bis zum 14. Januar 2021 verlängert werden.