Erwägungsgrund 4 32025D0338BESCHLUSS (GASP) 2025/338 DES RATES vom 18. Februar 2025 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2022/266 über restriktive Maßnahmen als Reaktion auf die illegale Anerkennung, Besetzung oder Annexion bestimmter nicht von der Regierung kontrollierter ukrainischer Gebiete durch die Russische Föderation
Der Beschluss (GASP) 2022/266 sollte auf Grundlage einer Überprüfung bis zum 24. Februar 2026 verlängert werden.
Erwägungsgrund 2 32025D0437BESCHLUSS (GASP) 2025/437 DES RATES vom 28. Februar 2025 zur Änderung des Beschlusses 2014/119/GASP über restriktive Maßnahmen gegen bestimmte Personen, Organisationen und Einrichtungen angesichts der Lage in der Ukraine
Auf der Grundlage einer Überprüfung des Beschlusses 2014/119/GASP sollten die darin enthaltenen Maßnahmen bis zum 6. März 2026 verlängert werden.
Erwägungsgrund 4 32026D0438BESCHLUSS (GASP) 2026/438 DES RATES vom 23. Februar 2026 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2022/266 über restriktive Maßnahmen als Reaktion auf die illegale Anerkennung, Besetzung oder Annexion bestimmter nicht von der Regierung kontrollierter ukrainischer Gebiete durch die Russische Föderation
Der Beschluss (GASP) 2022/266 sollte auf Grundlage einer Überprüfung bis zum 24. Februar 2027 verlängert werden.
Erwägungsgrund 3 32024D3198BESCHLUSS (GASP) 2024/3198 DES RATES vom 16. Dezember 2024 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2024/254 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Guatemala
Der Beschluss (GASP) 2024/254 gilt bis zum 13. Januar 2025. Nach einer Überprüfung dieses Beschlusses sollten die darin festgelegten restriktiven Maßnahmen bis…
Erwägungsgrund 2 32025D0155BESCHLUSS (GASP) 2025/155 DES RATES vom 27. Januar 2025 zur Änderung des Beschlusses 2011/72/GASP über restriktive Maßnahmen gegen bestimmte Personen und Organisationen angesichts der Lage in Tunesien
Auf der Grundlage einer Überprüfung des Beschlusses 2011/72/GASP sollten die darin enthaltenen restriktiven Maßnahmen bis zum 31. Januar 2026 verlängert werden.
Erwägungsgrund 6 32019D0312BESCHLUSS (GASP) 2019/312 DES RATES vom 21. Februar 2019 zur Änderung und Verlängerung des Beschlusses 2014/219/GASP über die GSVP-Mission der Europäischen Union in Mali (EUCAP Sahel Mali)
Der Beschluss 2014/219/GASP sollte daher bis zum 14. Januar 2021 verlängert werden.